68 1869.
bei einer Länge von 1 Metee.. 0,1 Millimcier.
5 bis 0,1 Meter 0),05
2) bei lnrihnchn Maagstäben aus Metall oder von 0,5 Meter ab aus Elsen
bein, hartem Holz
bei einer lane von 2 Meter. 0)75 Millimeter.
„ „ „ „ 1 urter 0,5
0,5 bis 0,1 Meter 0,25
3) bei Weri Maaßstäben aus 4% (die Enden durch Metall. -Veschlge Geschüszt)
bei einer Länge von 5 Meter 400 Nlillimcter.
» „ „ « 2 Meter 1.5 „
*#
„ „ „ „ I1 Meteer. 00.,75 »
4)beiMaaßfläbenfürLangwaaren,auåHoIzmitMctallsBcfchlågen,nurin
Centimeter getheilt
bei einer Länge von 1 Meter. . . 1,,0 Millimcier.
„ 5 Meter 6075 „
5) bei zusa hinenlegbaren Manhen
in einer Länge **“ 1 Meter. 10,0 Millimeler.
5 Meter. . 0,75 „
6) bei Bandmaahen aus * Blech
bei einer Länge von 20 Meter 3.5 Millimeter.
„ „ „ „ 10 Metr... 2, »
»»»»5Meter·...1,75»
»« » »2Meter....1,25 »
-« » «1Metct....0,75 »
B.FehletgtenzendetEintheilungdetLäugennmaßc.
Der Fehler des Abstandes irgend einer Eintheilungs-Marke eines Maaßes von
dem nächsten der beiden Enden des Maaßes darf nirgends die Hälfte der zulässigen Ab-
weichung der Gesammt-Länge desselben übersteigen.
Ausgenommen hiervon find nur unter 1 die Präcisions-Stäbe von 0,5 bis
0,1 Meter Länge, sowie die unter M 4 erwähnten Maaßstäbe, bei denen die Fehler-
grenze für den Abstand einer Eintheilungs-Marke von dem nächsten der beiden Enden
Hleich der Fehlergrenze der Gesammt-Länge angenommen werden darf.