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setzender Schalen haben, deren äuherste mit einem Charnierdeckel versehen ist und das
Gehäuse bildet. Die doppelt vorhandenen Gewichtsstücke von gleicher Schwere müssen
eine solche, Form haben, daß sie mit dem nächst größeren und nächst kleineren Gewichts-
stücke nicht verwechselt werden können. Das Honmgewichte dieser Art besteht aus
12 Stücken von 500, 200, 100, 100, 50, 20, 10, 10, 5, 2, 2 und. 1 Gramm, das
Plundgewicht aus 11 Stücken von 1 Pfd., 100. 50, 50, 20, 10, 10. 5, 2, 2
und 1 Gramm, und das Zweihundert Grammgewicht aus 9 Stücken. bon 100, 50,
20, 10, 10, 5. 2, 2 und 1 Gramm. Jedes dieser Stücke ist vorschriftsmähig zu
bezeichnen.
8. 26.
Sonstige Beschaffenheit.
Die bei größeren gußeisernen Gewichten elwa vorhandenen Handhaben müssen
aus Schmiedeisen und direkt d. b. ohne sremdes Zwischenmittel, als Blei und dergleichen,
eingegossen sein.
Gaßeiserne Gewichte in Bomben= oder Cylinderform müssen oberhalb mit einem
runden Justirloch versehen sein, das nach einer Höhlung führt. Dieses Justirloch muß
über der Höhlung etwas enger sein, als an der Oberfläche des Gewichtes und sich
zwischen beiden Stellen etwas erweitern, damit der Eichpfropf sich unten aufsetzen und
beim Aufstauchen in der Erweikerung ausbreilen kann, dadurch aber festgehalten wird.
Ueber die, Größe der tiefer liegenden Höhlung läßt sich zwar eine bestimmte Vor-
schrift nicht geben, es ist aber mit Rücksicht auf die nachträgliche Ausfüllung derselben
mit Justirmaterial das rohe Gewichtsstück — bei wesentlich gleicher Größe mit einem
massiven vollwichtigen Stücke — im Guße leichter zu halten:
beim 50 * B um höchstens 300 C. mindestens 100 C.
50 b
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»Hm; »45
Betgußctfmten Gewichten in Sceibenforn ist auf ver oberen dlicht ein rundes