28 1871.
Wir Georg, von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarzburg rc.
urkunden hierdurch:
Nachdem für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Sulza über Camburg,
Dorndorf, Fena, Rothenstein, Kahla, Naschhausen, Uhlstädt, Rudolstadt zum
Anschluß an die Gera-Eichichter Eisenbahn bei Saalfeld unter der Benennung
Saal-Eisenbahn-Gesellschaft
eine Actiengesellschaft mit einem zur Hälfte aus Stammactien, zur Hälfte aus
Stamm-Prioritätsactien bestehenden Grundcapitale von vier Millionen fünf-
malhundert Tausend Thalern gebildet und in das Handelsregister zu Jena.
eingetragen worden ist, wollen Wir hiermit dieser Gesellschaft die Concession zum
Bau und Betriebe der bezeichneten Eisenbahn für Unser Staatsgebiet nach Maß-
gabe des anliegenden Staatsvertrags und der demselben beigefügten Concessions-
bedingungen, jedoch unter dem ausdrücklichen Vorbehalte ertheilen, daß die in
diesen beiden Urkunden vereinbarten Bestimmungen auch dem Gesellschaftsstatut
und dessen etwaigen Abänderungen gegenüber überall maßgebend bleiben. Zugleich
erkheilen Wir der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft die gnädigste Zusicherung, daß
Unser am 7. December 1868 erlassenes Gesetz über die bei Anlegung der Gera-
Eichichter Eisenbahn erforderlichen zwangsweisen Eigenthumsabtretungen auch auf
die das diesseitige Staatsgebiet berührenden Theile der Saalbahn erstreckt und
angewendet werden soll.
Die gegenwärtige Urkunde mit ihren Beilagen soll durch die Gesetzsammlung
zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden.
So geschehen
Rudolstadt, den 3. April 1871.
(L. S.) Georg, Fürst zu Schwarzburg.
v. Bertrab.