1874.
6) Dem Colonel Gordon Me. Kay Boston auf eine Maschine zum
Aufleisten der Schuhe.
7) Dem Civil-Ingenieur Karl Knoblauch in München auf einen Universal-
Feuerungs.Rost.
8) Dem Eivil-Ingenieur Hugo Nehrlich zu Frankfurt a. M. auf eine
Kälte-Erzeugungs-Maschine.
9) Dem Marcus Bebro zu London auf einen Apparat en Nummeriren
und Drucken von Billets, Cheques und ähnlichen Artike
10) Dem Georg Sigl in Wien auf Verbesserungen an Enleehn und
den auf denselben angewandten Wagen.
Ohne Zustimmung der gedachten Personen ist daher Niemand befugt, die durch
Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Apparate herzustellen resp. Methoden an-
zuwenden.
Diese Privilegien sind jedoch als erloschen anzusehen, wenn die Anwendung der
fraglichen Erfindungen in dem hiesigen Fürstenthum nicht binnen Jahresfrist nach.
gewiesen werden kann.
Auch wird die Neuheit der Erfindungen im Sinne der nach der Bekannt-
machung des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths, Collegiums vom 12. April 1843
bei Ertheilung von Erfindungs-Patenten in den deutschen Zollvereinsstaaten zu beob-
achtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt.
Das unterzeichnete Fürstliche Ministerium macht solches zur allgemeinen Nach-
achtung hiermit öffentlich bekannt.
Rudolstadt, den 20. Jannar 1874.
Fürstlich Schwarzb. WMinisterium.
v. Bertrab