1878. 105
Gesetzsammlung
für das Furstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
5. Stück vom Jahre 1878.
VMinisterial-Bekanntmachung
vom 20. Juni 1878, betreffend
1) die Normen für die Konstruktion und Ansrüstung der Eisen-
bahnen Deutschlands,
2) die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter
Bedeutung,
3) Abänderung von Bestimmungen des Bahnpolizei-Reglements
für die Eisenbahnen Deutschlands,
4) Abänderung der Signalordunng für die Eisenbahnen Deutsch-
lands,
5) Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizei-Beamten
und Lokomotivführern.
Die in Nö 24 des Gntnalbimte iu das Deutsche Reich publicirten Bekannt.
mihune vom 12. Juni d. J.,
1) die Normen für die l* ½% Ausrüstung der Eisenbahnen Deutsch-
lands.
2) die Bahnorduung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung,
3) Abänderung von Bestimmungen des Bahnpolizei-Reglements für die Eisen-
bahnen Deutschlands,
4) Abänderung der Signalordnung für die Eisenbahnen Deusschlande.
Furstl. Schw.-Rudolfl. Gesetjammlung XXXIXN.
Ausgegeben in Rudolstadt am 11. au- 1878.