Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neununddreißigster Jahrgang. 1878. (39)

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der Eisenbahngeographie, soweit diehte für den Lokal= und Nachbarerkehr 
der betreffenden Bahn erforderlich 
41) der Bestimmungen über die ilnn gefundener Gegenstände und 
über die Aufbewahrung von Handgep## 
) der verschiedenen Arten von Personewdillets und Freifahrkarten, der regle- 
mentarischen Vorschriften über die Beförderung von Personen, 
s) des jeweiligen Fahrplans der die betrefsende Station berührenden Züge 
und ihrer Auschlüsse an die Züge der Nachbarbahnen, 
3) der für die Ankunft und Abfahrt der Züge vorgeschriebenen Signale. 
II. Wagenwärter, Bremser (Schmierer, Zugsöler): 
korperliche Gewandtheit und Nüstigkeit, namentlich normales Hör- und Seh- 
vermögen, 
Kenntuiß des Rechnens mit den vier Spezie 
.Kenntniß der beim Eisenbahnbetriebe — Gattungen von Wagen 
und ihrer einzelnen Theile, insbesondere der Kuppelungs-, Brems., Schmier- 
und Thüwerschlußvorrichtungen, sowie der Konstruktion und Behandlungs, 
weise derselben, 
Kenntniß der Bestimmungen des Babnpolizei-Reglements, soweit dieselben 
den Dienstkreis der Wagenwärter betrefsen, und der Signalordnung nebst 
den für den Dienst der betrefsenden Bahn erlassenen Ausführungsinstruktionen, 
sowie der Vorschriften über den Rangirdienst, 
. Kenntniß der Instruktionen für diese Dienstkategorie, sowie derjenigen für 
Schaffner, Weichensteller und Bahnwärter, 
km Kenntniß der Eigenthumsmerkmale der eigenen, sowie der sremden Wagen, 
Gmmonatliche Probezeit im Bremser= und Rangirdienst, einschließlich der Be- 
schäftigung in einer Wagenreparatur-Werkstätte. 
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IV. Nangirmelster (Oberkoppler, Schiremeister) 
außer den unter Ul. Nr. 1—7 bezeichneten Eigenschaften: 
.Fertigkeit im Zusammenseßen der Zũge, 
.Kenntniß der Dieustanweisungen für die Bahnbewachungs«, Stations- und 
Fahrbeamten, soweit dieselben den Amgiwien berühren. 
Furstl. Schw.-Rudolst. Geseysammlung XXXIX
	        
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