Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neununddreißigster Jahrgang. 1878. (39)

52 1878. 
Steuerbezirk Steuerjahr 
In Uebereinstimmung mit der geführten Controle wird hierdurch bescheinigt, daß für das 
Stenerjahr weder mehr noch weniger, als vorstehend angegeben, in Zugang oder Abgang 
nachzuweisen ist. 
Rudolstadt, den 18 
Fürstl. Katasteramt 
  
Das berichtigte Sollauskommen wird hiermit 
. bei der Grundsleuer auf **- 
das J . 
für Jabr bei der Gebäudesleuer auf . . 
zusammen auf: 
in Worten 
festgestelt und gegenwärtige Hauptübersicht dem Fürstlichen Katasleramte zur weileren Ver- 
amlassung, gemäß g. 35 der Amweisung IV für das Verfahren bei Erhebung der Grund= und 
Gebäudeslener vom 9. Derember 1872, wieder zugefertigt. 
Rudolstadt, den 18 
Fürstl. Ministerium, Abtheilung der Finanzen. 
K 
  
Eingegangen am 
Nach Erledigung vorslehender Verfügung urschriftlich an das Fürstliche Steueramt zu 
abzugeben. 
Rudol sladt, den 18 
Fürstl. Katasteramt
	        
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