58. 1880.
I!) Die Ablenkung in ein abzweigendes Geleis ist stets an demselben Telegraphen=
mast zu signalisiren, an welchem sich das Signal für das Verbleiben im durch
gehenden Geleise befindet.
2) Die Anwendung von Bahnhofs-Ausfahrtssignalen ist gestattet; in der Regel sind
dieselben vor dem zu deckenden Punkte aufzustellen. In Ausnahmefällen können
die Signalzeichen für die Ausfahrt an einem und demselben Telegraphenmaste
mit dem Signalzeichen für die Einfahrt angebracht werden, sofern ihre Erken-
nung dem verantwortlichen Stationsbeamten direct möglich ist, oder durch
Nachahmungssignale möglich gemacht wird.
3) Die Signale sind, in der Richtung des fahrenden Zuges gesehen, folgende:
A. Einfahrt is gesperrt.
Für das durchgehende und das rks Geleis (Ablenkung)
bei Tage: bei Dunkelheit:
Der obere Telegraphen= Die obere Siggnallaterne
recht gestellt sein. Außen rothes Acht und nach
Imnen (dem Bahnhofe zuge-
kehrt) grünes Lcht. (Die
andere Signallateme zeigt kein
Licht.)
arm muß nach rechte wage- kelemwapßenmase zeigt nach
B. Einfahrt isl frei.
a. Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis)
bei Dunkelheit:
Die obere Signallaterne
am Telegraphenmaste zeigt nach
Außen grünes Licht und nach
Innen (dem Bahnhofe zuge-
kehrt) weißes Licht. (Die an-
dere Signallaterne zeigt kein
Licht.)
bei Tage
- Der obere Telegraphen-
amm muß schräg rechts nach
oben gerichtet sein # unter ei.
nem Winkel von etwa 1590).