40 1885.
a) der eingegangenen Anträge
b) der verglichenen Sachen
-DC) der Sachen mit erfolglosem Sühneversuch
ersichtlich macht.
3.
Diese Zusammenslellung ist bis zum 15. Januar des nächstfolgenden Jahres
dem zuständigen Amtsgerichte einzureichen. Das Amtzsgericht stellt die Einzel-
verzeichnisse zu einer Uebersicht für den Amtsgerichtsbezirk zusammen und übersendet
dieselbe bis zum 15. Februar dem Präsidenten des Landgerichts. Dieser läßt die
Uebersichten der einzelnen Amtsgerichte zu einer Gesammtübersicht zusammenstellen
und übermittelt dieselbe mit dem allgemeinen Geschästsberichte dem Präsidenten des
Oberlandesgerichts zur Benutzung bei der Bearbeitung der allgemeinen Justizstaiistik.
Ein zweites Exemplar ist dem Ministerium einzureichen.
Sind im Laufe des Jahres Antrãͤge auf Sühneversuch nicht gestellt worden,
so ist dies dem Amtsgerichte durch Einsendung eines Vakalscheines anzuzeigen.
Rudolstadt, den 24. Juli 1885.
Fürstl. Schwarzb. Ministerium.
v. Bertrab.
Schema. A.
sde, Des Antragslellers Der Gegenparlei Tag der Ergehuiß
Sühnever= des Sühne Bemerl.
Nummer. .
lnuRamr. Wohnort. Rame. Wohnort. handlung.]versuchs.
1. N XN. Mudolsiadt V. " Schwarzas 6. Jannar verglichen
Tà 1886
2. P. P. — Mehrsled! . Schlotheimh. Jannarerolglos.
3
1D