Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1885. (46)

42 1885. 
. 3. 
Unser Ministerium ist mit der zukih dieser Verordnung beaustragt. 
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Fürst- 
lichen Insiegel. 
So geschehen 
Nudolstadt, den 31. Juli 1885. 
(L. S) Georg, 
Fürst zu Schwarzburg. 
v. Bertrab. 
  
XXVII. Verordnung 
vom 31. Juli 1885, 
betr. die Jahresübersichten über die Erfolge der freien Gerichtstage. 
In Folge der Umgeslalung der Gerichtsbehörden wird mit Höchster Geneh- 
migung Serenissimi zu F. 13 des Gesetzes vom 16. März 1855, die Ein- 
führung freier Gerichlelage betreffend (Ges. S. S. 54)), bestimmt, daß die dort 
vorgeschriebenen Uebersichten über die Erfolge der freien Gerichtstage sortan mit 
den übrigen Geschäftstabellen dem Präsidenten des Laudgerichts vorzulegen sind. 
Dieser serligt eine Hauptzusammenstellung an und reicht dieselbe in einem Exemplare 
mit dem allgemeinen Geschäfleberichte dem Präsidenten des Oberlandesgerichts ein. 
Ein zweites Exemplar wird dem Ministerium vorgelegt. 
Rudolstadt, den 31. Juli 1885. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
 
	        
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