Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1885. (46)

14 1885. 
Schema. 
Hummarische Nachweisung 
der Geschäfte des Friedensrichters zu im Jahre 
  
  
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Ort und Datum. Unterschrift des Friedensrichters. 
  
  
  
Anm. I. Die am Jahresschlusse anhängig bleibenden Sachen sind in die 
Geschäftsnachweisung des folgenden Jahres zu übertragen. 
Anm. 2. Einer Bezeichnung der einzelnen Sachen nach Namen und 
Gegenstand bedarf es nicht.
	        
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