Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundfünfzigster Jahrgang. 1891. (52)

1891. 99 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
7. Stück vom Jahre 1801. 
  
& VII. Ministerial-Bekauntmachung 
vom 20. August 1891, 
die Zulassung von Kandidaten des höheren Lehramtes aus 
dem Fürstenthume zur Ableistung des Seminarjahres in Königlich 
Preußischen Seminaranstalten betreffend. 
Nachdem der Königlich Preußische Minister der geistlichen, Unterrichts, und Me- 
dizinalangelegenheiten sich bereit erklärt hat, den Kandidaten des höheren Lehramies 
aus dem Fürstenthum Schwarzburg.Rudolstadt die Aufnahme in eine Preußische 
Seminaranstalt, und zwar thunlichst in der Provinz Sachsen, behufs Ableistung 
des Seminarjahres zu gestatten, bringen wir im Nachstehenden die Bestimmungen 
über die praktische Ausbildung der Kandidaten für das Lehramt an höheren Schulen 
des Königreichs Preußen vom 15. März 1890 zur Keuntniß der Betheiligten. 
RNudolstadt, den 20. August 1891. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerinm. 
v. Starck. 
Fürstl. Schwarzb.-Andolst. Gesetzsammlung. LII. 
Ausgegeben in Rudolstadt am 2. eoll 1891.
	        
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