Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundsechzigster Jahrgang. 1900. (61)

146 1900 
Muster 8. Zu Art. 31. 
Vorstehender Pfändungsbefehl wird zur weiteren Verfügung an 
das F#rsfliche Nent- und Siechramt Lier 
zurückgegeben. 
studolstadt, den 
Der Vollziehungsbeamte. 
  
Muster 9. Zu Art. 35, 38 u. 39. 
Beschluß. 
1. Es wird Versteigerungstermin auberaumt: 
aur den 30. Juns### 7. J. Formitfags 10 Uhr im Itent- und Steueranislohule. 
2. Besondere Versteigerungebebine nen werden angeordnet: 
ein 
. Mit Ausführung der Lorsteigernnn. wird beauftragt; 
Mleichungshecmie Schachtrabel. 
4. Die —n Bekanntmachung des Termins hat zu erfolgen: 
a) von der unferzeichnei Behorde, b) vom Versteigerungsbeamten durch schrut- 
liche Anschluüge. 
5. Der Schuldner ist in gleicher Weise durch Zuferligung (Jormickar 15) 
vom Verkauf in Kenntniß zu seten. 
MKukolstek, den 
Fürstlich Schwarzb. Keut- u#ck Keeram#. 
  
Muster 10. Zu Art. 42 und 48. 
Vorstehender Versteigerungsauftrag hat sich durch Zahlung des Betrags vor 
dem Versteigerungstermin erledigt. 
Kuckolstackt, den
	        
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