Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundsechzigster Jahrgang. 1900. (61)

1900 231 
*l 30. 
I. Die Einlieferung bei den Postanstalten muß während der Schallterdienst- 
simnden und, wenn die Sendung mit der nächsten dazu geeigneten Post befördert 
werden soll, vor der Schlußzeit dieser Post geschehen. 
II. Die Postschalterdienststunden werden nach Maßgabe der örtlichen Ver- 
hältnisse festgesebt und durch die bei den Postanstalten aushängenden Postberichle 
zur Kenntniß des Publikums gebracht. 
III. Als Schlußzeit für die Einlieferung bei den Annahmeslellen der Post- 
anstalten gelten in der Regel die nachbezeichneten Fristen vor dem plaumäßigen 
Abgange der Post: 
1) für gewöhnliche Briefe und Postkarten 
eine viertel bis eine halbe Stunde: 
2) für gewöhnliche Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben 
eine halbe bis eine Stunde: 
3) für einzuschreibende Briefsendungen 
eine viertel bis eine halbe Stunde: 
4) für alle anderen Gegenstände 
eine Stunde. 
IV. Falls die ordnungsmäßige Bearbeitung der Sendungen innerhalb der vor- 
bezeichneten Fristen wegen besonderer örtlicher Verhältnisse nicht ausführbar sein 
sollte, können die Schlußzeiten angemessen verlängert werden. Das Gleiche gilt 
im Einzelfalle bei gleichzeitiger Einlieserung größerer Mengen von Sendungen 
durch denselben Absender. 
V. In jedem Falle werden bei Postbeförderungen auf Eisenbahnen die 
Schluszeiten um so viel verlängert, als erforderlich ist, um die Sendungen von 
der Postanstalt nach dem Bahnhofe zu befördern und auf dem Bahnhof überzuladen. 
VI. Für Posten, die außerhalb der gewöhnlichen Dienststunden abgehen, bildet 
der Ablauf der Dienststunden die Schlußzeit, sofern diese nicht nach den vor- 
stehenden Festsepungen früher eintritt. 
VII. Die Briefkasten an und in den Posthäusern werden bei Eintritt der 
Schluszeit jeder Post, zu den außerhalb der gewöhnlichen Dienststunden abgehenden 
Posten auch noch vor deren Abgange gelerrt. Die Leerungszeiten der anderen 
Briefkasten werden nach den örtlichen Bedürfnissen festgesetzt; die Zeit der nächsten 
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