Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundsechzigster Jahrgang. 1900. (61)

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vorgelegt werden und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden möglichst bald 
erfolgen. 
So geschehen 
Arnstadt, den 17. März 1900. 
(I. S.) Dr. Körbitz. 
(I. S.) Bauer. 
Kenntniß genommen haben, so genehmigen und ratificiren Wir diesen Vertrag 
seinem ganzen Inhalte nach. 
Zur Beurkundung dessen haben Wir gegenwärtige 
Natifikations-Urkunde 
unter Beisetzung Unseres Fürstlichen Insiegels ausfertigen lassen und eigenhändig 
vollzogen. 
Rudolstadt, den 23. März 1900. 
(I. S.) Gönther, Fürst zu Schwarzburg. 
A. von Holleben i. V. 
Arnstadt, den 17. März 1900. 
Behufs Abschluß des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen 
Handwerkskammer, sowie zur endgültigen Festsetzung des Statuts und der Wahl- 
ordnung für diese Handwerkskammer trafen heute hierselbst zusammen 
1. Seitens der Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtischen Regierung 
Herr Geheimer Regierungsrath Dr. Körbitz aus Rudolstadt, 
2. Seitens der Fürstlich Schwarzburg-Sondershausenschen Regierung 
Herr Geheimer Regierungsrath Bauer aus Sondershausen. 
I. Es wurde zunächst der Staatsvertrag durchgesprochen und die Auf- 
nahme eines Schlußprotokolls, welches mit dem Staatsvertrage zu ver- 
öffentlichen ist, beschlossen.
	        
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