Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundsechzigster Jahrgang. 1900. (61)

L 1900 
machungstag ist“ als Befehl zur Pferdegestellung gelten sollen, und welche Vor- 
bereitungen in diesem Falle zu treffen sind. 
Die Landräthe haben die erforderlichen Anordnungen zur Aufrechterhaltung 
der Ordnung während der Anshebung und die Heranziehung der nöthigen Polizei- 
mannschaften (Gendarmen, Schupzeute, Polizeidiener) vorzubereiten. 
* 18. 
Den Aushebungskommissaren sind vorzuführen: 
a) die gemäß § 13 bestimmten Pferde; an den Halftern sind auf der linken 
Seite die Bestimmungstäfelchen (6 5) zu befestigen; 
b) die seit der letzten Musterung in Zugang gekommenen Pferde des Aus- 
hebungsbezirkes. Häudler, Tattersalls u. s. w. haben stets ihre sämmt- 
lichen Pferde vorzuführen. 
Die Gemeindevorstände bezw. Vorslände der Gutsbezirke sind für die voll- 
zählige und rechtzeitige Gestellung der Pferde verantwortlich und verpflichtet, per- 
sönlich bei der Aushebung zu erscheinen. Sie legen der Aushebungskommission 
die bei der letzten Musterung ausgefüllte Vorführungsliste, in welcher die zur Aus- 
hebung vorgeführten Pferde durch Unterstreichen kenntlich gemacht sind, sowie ein 
Verzeichniß der in Zugang gekommenen Pferde vor. 
Es werden zunächst die letztgenannten Pferde gemäß § 6 durch den Militär= 
kommissar gemustert und dann die bereits früher gemusterten Pferde einer noch- 
maligen Prüfung unterzogen. 
Die als kriegsbrauchbar auerkannten Pferde sind nach Klassen getrennt auf- 
zustellen. Im Allgemeinen ist die frühere Klassifizirung durch den Vormusterungs- 
Kommissar maßgebend; einzelne nothwendig erscheinende Umbestimmungen bleiben 
jedoch dem militärischen Aushebungskommissar überlassen. 
Die für kriegsunbrauchbar erklärten Pferde werden sofort entlassen. 
8 19. 
Aus den kriegsbrauchbaren Pferden wird die für den Aushebungsbezirk fest- 
gesetzte Zahl und außerdem von jeder Klasse ein Zuschlag von 3 Prozent als 
Reserve ausgewählt. Sind hierbei für die besseren Klassen nicht die erforderlichen 
Pferde vorhanden, so ist der Ausfall durch die besten Pferde der nächst niedrigeren 
Klasse zu decken.
	        
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