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Anlage G enthält die Bestimmungen über Beschaffenheit der Fahrzeuge und
Geschirre, sowie über das zu einem Gespann erforderliche Zubehör. Nach Anlage H. .
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ist die Taxverhandlung aufzunehmen. 8
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* 25.
Das Generalkommando hat schon im Frieden Vorsorge zu treffen, daß zum
Zeitpunkt der förmlichen Abnahme der ausgehobenen Pferde von den Truppen zu
stellende Transportkommandos in den Aushebungsorten eintreffen. Soweit diese
Kommandos von den Truppen nicht in hinreichender Zahl gegeben werden können,
hat das Generalkommando schon im Frieden die Einbernfung von Mannschaften
des Beurlaubtenstaudes oder der Ersaßreserve vorzusehen. Nöthigenfalls ist der
Militärkommissar ermächtigt, Koppelführer zu miethen; er hat hierzu die Mit-
wirkung der betreffenden Landräthe rechtzeitig in Anspruch zu nehmen. Die Zahl
der Transportmannschaften ist so zu berechuen, daß auf 1 Mann eltwa 3 Pferde
kommen.
Der Militärkommissar hat die Pferde den Transportführern ordnungsmäßig
zu überweisen; vom Zeitpunkt der förmlichen Abnahme an werden die Pferde
mililärischerseits verpflegt.
Nach Maßgabe der bereits im Frieden ausgestellten Marschübersichten und
Fahrtlisten werden die Pferde nach den Mobilmachungsorten der Truppen
transportirt.
Die gemietheten Koppelführer erhalten während ihrer Dienste und auf dem
Rückmarsch nach der Heimath die ortsüblichen Löhne, sowie freies Quartier und
Verpflegung nach den darüber bestehenden Bestimmungen auf Kosten der Militär-
verwaltung.
Das Generalkommando veranlaßt, daß die Transportführer rechtzeitig die er-
forderlichen Marschronten, Militär-Fahrscheine, sowie Qnartier-Bescheinigungen und
Onitlungen über Naturalverpflegung, Vorspann und Fourage erhalten, lehtere nach
dem Tagessatze von 12000 g Hafer, 7500 x Heu und 3000 g Stroh für be-
sonders schwere Zugpferde und von 6000 g Hafer, 2500 g Hen und 1500 g
Stroh für alle übrigen Pferde.
Der Militärkommissar übergiebt den Transportführern zur Aushändigung an
die betreffenden Truppentheile die von ihm nach Anlage (§ 19) für lebtere
ausgestellten und vollzogenen Nationale der Pferde.