Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsechzigster Jahrgang. 1902. (63)

1902 121 
guter Pflege gesunden, so ist das Pferd als brauchbar zu bezeichnen; ein 
mit angeborenen Fehlern behafteter Huf macht das Pferd unbrauchbar. 
Flachhuf schließt Brauchbarkeit aus, wenn das Horn spröde und aus- 
gebrochen ist und die Sohle sich schon gesenkt hat; nicht aber, wenn das 
Horn gesund und die Sohle gewölbt ist. 
Zwanghuf, bei dem die innere Tracht am Vorderhuf stark eingezogen 
und der angrenzende Strahlschenkel völlig verkümmert ist, schließt Brauch- 
barkeit aus. 
Bockhuf, nicht zu eng und soust gesund, ist für Zugpferde kein Gebrauchs- 
fehler. 
Hornspalten — mit Ausnahme derjenigen, die von der Krone ausgehend, 
sich bis auf die Weichtheile erstrecken — sind in der Regel, namentlich 
für Zugpferde, kein Gebrauchsfehler. 
e) Gallen, an denen das Pferd nicht lahm geht, machen dasselbe nicht un- 
brauchbar. 
4) Verlehungen, Narben sind meist nur Schönheitsfehler. Auch Pferde 
mit Spannstricknarben, Verlehungen an den Vordersehnen, sind fast immer 
brauchbar. 
o) Rücken. Für Reitpferde und Zugpferde 1 soll die Enifernung zwischen 
der lezten Rippe und Hüfte möglichst nicht mehr wie eine Handbreite 
betragen. Ist der Rücken nicht zu tief eingesattelt, so ist das Pferd als 
Zugpferd II brauchbar. 
1) Gang. Pferde, welche an den Vorderfesseln verstellt und knieweit sind, 
sich aber an den Vorderknieen und Fesselköpfen nicht schlagen, sind brauch- 
bar für alle Klassen, andernfalls nur bedingt als Reitpferde II und Zug- 
pferde II. 
6) Athem. Reitpferde und Zugpferde I müssen auf Athem gesund sein. 
h) Nheumatische Pferde sind für den Militärdienst untanglich. 
5. Auswahl. 
Die bei den Vormusterungen zur Vorführung gelangenden Pferde sind größten- 
theils zu ländlichen oder andern schweren Arbeiten benutzt worden. Sie werden 
vielfach mager, schlecht im Haar und in der Pflege vernachlässigt sein. Hierzu 
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