1904 107
Wuster i.
Geuãß Artilel 12, 13 der laudesherrlichen Verordunng voni 10. August 1904
(Ges. Somml. S. 73) werden Sie hierdurch benachrichtigt, daß
bei Vernehmung als Eigentümer in den Grundakte
das Bestehen de in der Spalte 3 unsehend“ beschriebeuen,
für Sie —
— eworgcheiden Recht bestritten hat.
abei wird Ihnen eröffnet, daß Sie d bestrittene Recht , salls
noch beseh , vor dem Ablaufe der dreimonatigen Ausschlußfrist, deren
Beginn durch belannt gemach! werden wird, bei
dem murgichnnen Gerihte iusdh oder anzumelden haben, huirigen-
salls d Recht bei de
#
, den 19·—4 .
Fürstlicheszlmthericht
Mqlqitbigu