Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundsechzigster Jahrgang. 1904. (65)

1904 n 
Gesetzsammlung 
für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. 
1. Stück vom Jahre 1904. 
I. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 15. Dezember 1903, 
betreffend die Abänderung bezw. Erweiterung der Ubereinkunft mit der 
Königlich Preußischen Staatsregierung wegen Benntzung Königlich 
Preusischer Strafanstalten zur Strafvollstreckung. 
Nachstehende Ministrrialertlärung, durch welche die durch Ministerial-Bekannt- 
machungen vom . voröfjentlichte Ubereinkunft mit der König- 
lich Preußischen Staateregierung wegen Benuung Königlich Preußischer Straf- 
anstalten zur Strafvollstreckung abgeändert bezw. erweitert wird, bringen wir 
hierdurch zur öfsentlichen Kenninis, nachdem die Ministerialerklärung gegen eine 
cleichlautende des Königlich Prenssischen Ministeriums der auswärtigen Angelegen- 
heiten in Berlin ausgewechselt worden ist. 
Rudolstadt, den 15. Dezember 1903. 
Fnestlich Schwarzburg. Ministerlum. 
Frhr. v. d. Recke. 
   
  
– 
Ministerialerklärung. 
Die Königlich Preußische und die Fürstl. Schwarzburg-Rudolstädtische Regierung 
sind übereingekommen, das zwischen ihnen durch die Ministerialerklärungen vom 
23. Juli und 17. August 1898 abgeschlossene Ulübereinkommen über die Benutzung 
Fu#n. Schwarzb.-Audolkt. Geletzonumlung I.XV. 
Ausgegeben in Ruvolstadt am 16. Jannar 1904.
	        
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