s0 1906
Lsde. D 2 .
er Pfändungsbeschluß ist
Minden auf die in den Fürstentümern Lippe und Schaumburg-Lippe,
Merseburg auf die in den Fürstentümern Reuß
wohnenden preußischen Militärpensionäre.
C. Betreffs der Hinterbliebenen
von Personen des Soldatenstandes und Beamten:)
VII. 0Dem Kriegsministerium.