Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907. (68)

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1907 
Aulage B.“) 
Alter:. 
Anstellungsschein für den Unterbeamtendienst. 
  
Dem (Bor. und Fomilienname, Diensigrad und Trupprnteil usw.) ist gegenwärtiger An- 
stellungsschein nach einer aktiven Militärdienstzeit von 
Jahren Monaten 
erteilt worden. 
Die Reichsbehörden, die Staatsbehörden aller Bundesstaaten 
und die Kommunalbehörden usw. des Bundesstaats, dessen 
Staatsangehörigkeit er seit 2 Jahren besig#t, 
sind verpflichtet, seine Bewerbungen um Anstellung in einer der den Militär= 
anwärtern und den Inhabern des Austellungsscheins vorbehaltenen Unter- 
beamtenstellen nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen zu 
berücksichtigen. 
Der Inhaber bezieht eine Militärrente von Pf. monatlich. 
N. N., den 19 19 
Sitempel.) (Behörde, die über die Gewährung des 
Anslellungsscheins enischieden hat.) 
Jahre. 
(Nr. des Anstellungsscheins.) (Unierschrist des Militärvorgesedien.). 
(Nr. der Rentenliste.) 
5 *) Siehe die Fußnote auf Anlage A.
	        
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