Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907. (68)

1907 55 
Gesetzfsammlung 
für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. 
16. Stück vom Jahre 1907. 
XXI. Ministerial= Verauntmachung 
vom 17. September 1907, 
betreffend Anderungen der Postordnung vom 20. März 1900. 
Die nachstehenden Auderungen der Postordnung vom 20. März 1900 (Ges. S 
S. 197) werden hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Rudolstadt, den 17. September 1907. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. 
Freiherr v. d. Recke. 
Anderungen 
der 
Vostordnung vom 20. März 1900. 
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs 
vom 28. Oktober 1871 wird die Postordnung vom 20. März 1900 in folgenden 
Punkten geändert. 
1) Der § 3 „Anßenseite“ erhält folgende Fassung: 
1 Der Absender darf auf der Außenseite einer Postsendung außer den die 
Beförderung betreffenden Angaben seinen Namen und seine Adresse vermerken; diese 
sämtlichen Angaben können, außer bei Briefen mit Wertangabe ( 14) und bei 
Postauweisungen 20), auch durch ausgellebte Zettel hergestellt werden.“ 
Furstl. Schwargb.-Rudolst. Geselammlung I.XV 
ungrnnen in Rudolstadt am 21. Seplember 11r.
	        
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