Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebzigster Jahrgang. 1909. (70)

1909 40 
J0) Telegramme mit Vergleichung, 
I) Telegramme mit telegraphischer oder brieflicher Empfangsanzeige (aus- 
genommen die für Schiffe in See bestimmten Telegramme, soweit die 
Beförderung auf den Linien des Telegraphenneßes in Frage kommt), 
e) nachzusendende Telegramme, 
) gebührenpflichtige Diensttelegramme, soweit es sich nicht um die Beförderung 
auf den Linien des Telegraphennebes handelt, 
3) dringende Telegramme, soweit es sich nicht um die Beförderung auf den 
Linien des Telegraphennetzes handelt, 
h) durch Eilboten oder durch die Post zu bestellende Telegramme. 
VII. Hinsichtlich der Erstattung von Gebühren gelten die Bestimmungen des 
§5 21 unter folgenden Vorbehalten: 
Die auf die Seebeförderung entfallende Zeit sowie die Dauer der 
Lagerzeit der Seetelegramme bei den Semaphor-, Küsten= oder Bordstationen 
bleiben bei Berechunng der für die Erstattung von Gebühren maßgebenden 
Fristen anßer Betracht. 
Hat die gebende Station keine Quittung über ein Funkentelegramm 
erhalten, so wird die Gebühr nur erstattet, wenn festgestellt worden ist, 
daß das Funkentelegramm Anlaß zur Gebührenerstattung gibt. 
B. Besondere Bestimmungen. 
n) Semaphortelegramme. 
VIII. Die Semaphortelegramme müssen abgefaßt sein: entweder in deutscher 
Sprache oder in Buchstabengruppen des internationalen Signalbuchs. 
IX. Die Gebühr für Telegramme, die durch Vermittelung der Semaphorstationen 
mit Schiffen in See auszuwechseln sind, ist auf 80 „ für das Telegramm festgesetzt. 
Diese Gebühr tritt zu der Gebühr für die gewöhnliche telegraphische Beförderung 
hinzu, die nach den allgemeinen Vorschriften berechnet wird. Die Gesamtgebühr 
wird für die an Schiffe in See gerichteten Telegramme vom Absender und für 
die von Schiffen kommenden Telegramme vom Empfänger erhoben. 
X. Die von einem Schiffe in See kommenden Telegramme werden in Zeichen 
des internationalen Signalbuchs an ihre Bestimmung befördert, wenn das absendende 
Schiff es verlangt. Ist dieses Verlangen nicht gestellt worden, so werden die Tele-
	        
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