Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundsiebzigster Jahrgang. 1910. (71)

1910 47 
XIX. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 16. Dezember 1910, 
betreffend das Viehseuchen-Ubereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche 
und Osterreich-Ungarn vom 25. Jannar 1905. 
Die nachstehende in Nr. 53 des Zentralblatts für das Deutsche Reich vom 
25. November 1910 veröffentlichte Bekauntmachung des Reichskanzlers vom 14. No- 
vember 1910, das Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und 
Osterreich-Ungarn vom 25. Jannar 1905 betressend, wird unter Bezugnahme auf 
die Ministerial-Bekanntmachung vom 19. Oktober 1907 (Ges.-S. 1907, S. 165) 
hierdurch noch besonders zur Kenntnis gebracht. 
Rudolstadt, den 16. Dezember 1910. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. 
In Vertreiung. 
Dr. Körbitz. 
Bekanntmachung. 
Mit Rücksicht auf die derzeitige administrative Einteilung in den im ösler- 
reichischen Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis 
der in den Anlagen 1 und 11 zum Viehsenchenübereinkommen zwischen dem Deutschen 
Reiche und Osterreich-Ungarn vom 25. Jannar 1905 (Reichs-Gesehbl. 1906 S. 287) 
aufgeführten Sperrgebiete, wie folgt, berichtigt: 
Anlage I. 
1. X. Erstes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Neudek“. 
2. XIV. Fünfstes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Humpoletz“. 
3. XXII. Erstes Sperrgebiet in Galizien. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Oswiecim“.
	        
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