Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsiebzigster Jahrgang. 1912. (73)

1912 218 
Anlage VIII zu § 58 der Unterweisung. 
Muster zu Eintragungen 
der Auflösung oder Nichtigkeitserklärung einer Ehe. 
Durch Urkeil des Landgerichts in Nclols#rechtskräftig geworden am 
1. Ollober 1977, ist die im nebenstehenden Eintrage beurkundeie Ehe geschieden 
— für nichlig erklöärt — worden. 
KNuckolstackl, den 1. November 1977. 
Der Standesbeamte. 
M. 
Anlage IX zu § 58 der Unterweisung. 
Muster zu Eintragungen 
über die Aufhebung und die Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft. 
A. Durch Urkeil des Landgerichts in Kcckolskackk, rechtskröftig geworden am 
1. November 1974, ist die eheliche Gemeinschaft zwischen den im nebenslehenden 
Eintrage genaunten Eheleuten aufgehoben worden. 
Nurdolstackt, den 1. Dezember 1977. 
De#Standesbeamte. 
M. 
Rudolsiadi, ben 15. Januar 1912. 
B. Vor dem unlerzeichnelen Standesbeamten erschienen heule, der Persönlichkeit 
nach belannt, die im nebenstehenden Eintrage genannten Eheleute und erklärten, 
daß sie die eheliche Gemeinschaft heute wieder hergestellt haben. 
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. 
Karl Adolf IHertiig 
Franaiska Ilertiviq geborene Lickolf. 
Der Standesbeamte. 
M. 
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