112 1913
zu einem dichten Verschlusse (Türen, Feuster, Läden) versehen werden; ausgenommen
sind kleine Lüftungsöffnungen von nicht mehr als 100 qgem Fläche.
Der Zwischenraum zwischen Umfassungswänden und Bedachung ist aus-
zumanern oder sonst angemessen zu verschliesßen. Liegende Dachfenster müssen von
feuersicherem Malerial mit genügend starker Verglasung hergestelli werden. Stehende
Dachfenster müssen von der Nachbargrenze mindesteus 1 „ entfernt gehalten werden
und sind an den Seiten mit feuersicherem Material zu verkleiden.
864.
Näume für feuergefährliche Stoffe und Verrichtungen.
Wenn größere Vorräte leicht entzündlicher oder schwer löschbarer Stosse für
längere Zeit in Gebänden aufbewahrt oder besonders feuergefährliche Verrichtungen
in einem Gebäude vorgenommen werden, so kann für die betreffenden Räume ohne
Unterschied, ob sie sich in älteren Gebäuden befinden oder in neu zu erbauenden
angelegt werden sollen, die Herstellung massiver Umfassungswände und fenersicherer
Decken und die Aubringung metalleuer Verschlüsse der Offnungen sowie seuerfester
Jußböden gefordert werden.
Branhänser und Brennereien müssen stets massiv hergestellt werden.
An Warenhäuser und an solche Geschäftshäuser, in denen größeren Mengen
brennbarer Stoffe zum Verkauf ausliegen, können hinsichtlich der Feuersicherheit
höhere Anforderungen durch Ortsgesetb oder Polizeiverordnung gestellt werden.
Unberührt bleiben die besonderen Bestimmungen über die Aufbewahrung,
Lagerung und den Verkehr mit Sprengstoffen, sowie über die Aufbewahrung von
Petroleum und ähnlichen Mineralien und über die Aufstellung von Motoren
aller Art.
8 66.
Räume mit Fenerungsanlagen.
In allen Räumen mit Feuerungsanlagen sind die Balkendecken mit Zwischen-
decken zu versehen, sodann mit unverbrennlichem Material auszufüllen und unterhalb
mit oder ohne Verwendung von Deckenschalung zu putzen oder mit einer seuerfesten
Bekleidung zu versehen.
Als Füllmaterial (auch auf Gewölbe und Steindecken) darf nur Kies, Sand,
Koksgries oder ähnliches Material in trockenem Zustande und ohne Vermischung
mit faulenden oder fäuluisfähigen Stoffen verwendet werden.