*
1913 *
lassen, die das Deckungskapital für die durch den Versicherungsvertrag
den Versicherten gegenüber übernommenen Verbindlichkeiten zur Zahlung.
der Versicherungssumme und der den Versicherten selbst als Dividende
zurückzugewährenden Prämienüberschüsse (Prämien-, Gewinn-, Dividenden=
reserven) bilden.
Die Verteilung der Überschüsse hat bei Versicherungsgesellschaften
nach dem Verhältnisse der im Fürstentum aufkommenden Prämienein=
nahme zur gesamten Prämieneinnahme, bei Hypothekenbanken nach dem
Verhältnisse des Betrags der für hieländischen Grundbesih zu ent-
richtenden Darlehenszinsen zu der gesamten Zinseinnahme zu erfolgen.
Die Veranlagung derjenigen Unternehmungen, die im Fürstentum an
verschiedenen Orten Betriebsstälten unterhalten, erfolgt einheitlich nach
dem gesamten im Fürstentume steuerpflichtigen Einkommen.
& 17.
I. Das Einkommen aus Gewinn bringender Beschaftigung umfaßt:
1.
S
die baren und geldwerten Dienstbezüge, sowie die Nebenbezüge der
Militärpersonen, der Reichs-, Staats-, Hof-, Gemeinde= und anderen
öffentlichen Beamten, der Geistlichen, der Lehrer, sowie der in privaten
Dienstverhältnissen stehenden Personen;
l den Lohn und sonstigen Arbeitsverdienst, sowie die Natural= und Neben-
beziige der Handlungs= und Gewerbegehilsen, der Handarbeiter und
Dienstboten;
den baren und geldwerten Gewinn aus der Tätigkeit als Schriftsteller,
Gelehrter, Künstler, Privatlehrer, Erzieher, Arzt, Rechtsanwalt, Notar,
als Aufsichtsrat bei Aktiengesellschaften, sowie aus jeder nicht besonders
genannten persönlichen Tätigkeit, die nicht als selbständiger Betrieb der
Landwirtschaft, des Handels oder des Gewerbes auzusehen ist, mag sie
als Hauptberuf oder als Nebenbeschäftigung geübt werden.
Zur Besoldung gehörige Naturalbezüge einschließlich der freien
Wohnung und Dienstkleidung sind nach orlsüblichen Preisen zu be-
rechnen. Dienstwohnungen und Dienstländereien sind nach dem orts-
üblichen Miet= oder Pachtpreise zu veranschlagen. Der Wert der Dienst-
kleidung bleibt jedoch zur Hälfte steuerfrei.
88
n lemmmen.
t l II
ngen
a
ae„ rlr
wleder-
kehrende
Hebungen 1c.