4. Die Austalt wird das Ergebuis der Untersuchungen in das Verzeichnis
eintragen. Das Ergebnis der Agglutinationsprüfung wird durch die allgemein
üblichen Verhältniszahlen gekennzeichuet. Für die Komplementablenkung gelten die
nachstehend erlänterten Bezeichnungen:
) ein Strich bedeutet, daß das in Mengen von 0 c zugesehte Serum
nicht ablenkt,
b) die Jahlen #% 0,, 0,, 0,, bedeuten, daß in Mengen von ebensoviel
Kubikzentimeter zugesebtes Serum vollständig ablenkt,
I) die gleichen Zahlen mit dem Beiwort „unvollsländig“ bedenten, daß die
Ablenkung unvollständig eintritt.
5. Der Ausbruch des Rotzes ist als wahrscheinlich anzusehen:
a) bei Pferden, deren Serum in der Menge bis zu 0, coeim eine vollstäudige
oder unvollständige Ablenkung des Komplements hervorruft, ohne Rücksicht
auf die Höhe des Agglutinationswertes,
1) bei Pferden, deren Serum in der Menge von 0, com keine Ablenkung
des Komplements hervorruft, wenn der Agglutinationswert mehr als
1000 beträgt.
6. Für das weitere Versahren gelten folgende Vorschriften:
a) Wird auf Grund der Blutuntersuchung der Ausbruch der Notzkrankheit
als wahrscheinlich ermittelt, und wird demgemäß die Tötung von Pferden
angeordnet (§ 138 Abs. 1n), so ist am Tage der Tötung bei sämtlichen
Pferden des Restbestandes eine weitere Blutentnahme vorzunehmen und
die Untersuchung des Blutes zu veranlassen. In derselben Weise ist zu
verfahren, solange nach dem Ergebnisse der weiteren Untersuchung der
Ausbruch des Notzes als wahrscheinlich ermittelt wird.
Werden nach dem Ergebnisse der weileren Untersuchung Pferde,
bei denen der Ausbruch der Nopkrankheit wahrscheinlich ist, nicht mehr
ermittelt, so ist zunächst 14 Tage nach der letzten Blutentnahme eine
weitere Blutprobe zu entnehmen und deren Untersuchung zu veranlassen.
Hat auch diese Untersuchung ein negalives Ergebnis, so ist 14 Tage
nach der letzten Blutentnahme abermals eine Blulprobe zu entnehmen
und zur Untersuchung zu stellen. Wenn auch deren Untersuchung ein
negatives Ergebnis hat, ist die Untersuchung als abgeschlossen zu be-
trachten.
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