Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsiebzigster Jahrgang. 1913. (74)

1913 zer 
Anlage 1. 
Die Wahl der Versicherungsvertreter als Beisitzer des Versicherungsamis. 
indet 
für die vdenh am den 19 
von bis Uhr , 
sũr die erschenh am den 19 
von Uhr bis Uhr 
in statl. 
Es sind Versicherungsvertreter zu wählen. Die zu Wählenden werden je zur 
Hälfte aus Arbeitgebern und Versicherten entuommen. Sie haben hiernach 
Arbeitgeber . 
Versicherle zu wählen. 
Ihnen siehen Stimmen zu. Der Stimmzeltel ist in dem auliegenden Wahl- 
umschlage verschlossen abzugeben. 
Diese Aussorderung dient als Wahlausweis. 
Ich sordere Sie aus, eine 
Vorschlagsliste 
für die Wahl bis zum 19 bei mir einzureichen. 
Auf die umstehend abgedruckten wichtigsten Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung 
und der Wahlordnung wird besonders hingewiesen. 
, den 19 
Der Wahlleiter. 
Auf der Rückseite der Aussorderung sind die 88 12, 417 N. V. O. und die Nummern 2, 7, 11—16, 22 
Abs. 2, 8 der Wahlordnung abzudrucken. 
74
	        
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