Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsiebzigster Jahrgang. 1913. (74)

1913 571 
Anlage I. 
Gebührenordnung für Dampfkessel-Untersuchungen. 
I. Untersuchung neuer und nen genehmigter Dampfkessel. 
  
  
Für #erssel mit einer Heizfläche in um 
Fur jede nachbezeichnete Prüfung t über über über üNüber für jede 
betragen die Gebühren in Marl: *“* 5—20 120—0 50—100 100 200 * 
1. für die #wrifung von 
Kesseln all 7 11 13 15 18 
2. für die - 1 1 4/ 
von Kesseln aller Art 7 11 13 15 18 
3. für jede Abnahmeprüfung 7 11 13 15 18 
l i 
  
II. Regelmäßig wiederkehrende technische Untersuchungen. 
Neben den etwaigen nach Abschnitt 1 fälligen Gebühren werden für die Aus- 
führung der im §.27 vorgeschriebenen regelmäßig wiederkehrenden Untersuchungen 
von den Kesselbesipern im Laufe des Kalenderjahres Jahresgebühren nach folgenden 
Säßen in Mark erhoben: 
  
Für Kessel mit einer Heigflãche in an 
über über über über sur jede 
  
2 2—20 0—50 00—ü100 100 k0% %%% 
1 - 
1. Fũr jeden seststeheuden Kessel "8 12 15 18 2s1 
2. Für jeden beweglichen D. ] 2 
Dampskesse. 10 15 18 21 21 
 
	        
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