584 1913
Anlage IV.
Dienstvorschriften für Kesselwärter von Dampftesseln.
Allgemeines.
1. Der Kesselwärter hat die Kesselanlage steis rein, gut erleuchtet und von allen nicht
dahin gehörigen Gegenftänden frei zu halten; er hat die Ausgänge des Kesselraumes während
des Betriebes stels unverschlossen und frei zu halten.
2. Der Kesselwärter darf Unbefugten den Zutrilt zu der Kesselanlage nicht gestotten.
3. Der Kesselwärter ist für die Warlung des Kessels verantworklich; er darf den Kessel
nicht ohne Aussicht lassen, solange sich Feuer auf dem Rosle befindet.
Jubelrießsehung des Kessels.
4. Vor dem Füllen des Kessels ist festzustellen, ob er im Innern rein ist und sremde
Gegenstände aus ihm enlfernt sind.
Alle zum Kessel gehörigen Vorrichtungen müssen gangbar sein; ihre Verbindung mit dem
Kessel min frei sein.
Das Anheizen soll langsam und erft ersolgen, nachdem der Kessel mindesiens bis
zur L0n des fesigesetzten niedrigsten Wasserstandes gesüllt ist.
6. Während des Anheizens sind die Absperrvorrichtungen des Kessels geschlossen zu
halien; der Dampfraum ist durch Offnen des Sicherheitsventiles oder anderer vorhandener
Entlüstungsvorrichungen mit der äußeren Luft zu verbinden. Dichtungen sind während des
Wheig ns en.
Wasserstandsvorrichtungen sind vor und bei dem Auheizen zu prüfen, das Mano-
meler i6Q * Zu beobachten.
Belrieb des Kessels.
8. Hähne und Ventile sind langsam zu öffnen und zu schließen. Besondere Sorgfalt
ist bei der Bedienung von Ausblasevorrichlungen anzuwenden.
Kalte Dampfleitungen — auch lüberhiher — dürsen nur langsam und unter ständiger
utwasseomg angewärmt werden.
Wasserstand soll möglichst gleichmäßig gehalten werden und darf nicht unter die
Marle * Augeichten niedrigsten Standes sinken.
Geschieht dies trotzdem in gefahrdrohender Weise, so ist der Kessel möglichst schnell ab-
zulühlen. Zu diesem Zwecke sind beispielsweise bei Plaurosten die Feuerlüren zu ösfnen, bei
Schräg-= und Treppenrosten Ssfnungen im Rost herzusiellen, bei Wanderrosten sind die Schau-