Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsiebzigster Jahrgang. 1913. (74)

584 1913 
Anlage IV. 
Dienstvorschriften für Kesselwärter von Dampftesseln. 
Allgemeines. 
1. Der Kesselwärter hat die Kesselanlage steis rein, gut erleuchtet und von allen nicht 
dahin gehörigen Gegenftänden frei zu halten; er hat die Ausgänge des Kesselraumes während 
des Betriebes stels unverschlossen und frei zu halten. 
2. Der Kesselwärter darf Unbefugten den Zutrilt zu der Kesselanlage nicht gestotten. 
3. Der Kesselwärter ist für die Warlung des Kessels verantworklich; er darf den Kessel 
nicht ohne Aussicht lassen, solange sich Feuer auf dem Rosle befindet. 
Jubelrießsehung des Kessels. 
4. Vor dem Füllen des Kessels ist festzustellen, ob er im Innern rein ist und sremde 
Gegenstände aus ihm enlfernt sind. 
Alle zum Kessel gehörigen Vorrichtungen müssen gangbar sein; ihre Verbindung mit dem 
Kessel min frei sein. 
Das Anheizen soll langsam und erft ersolgen, nachdem der Kessel mindesiens bis 
zur L0n des fesigesetzten niedrigsten Wasserstandes gesüllt ist. 
6. Während des Anheizens sind die Absperrvorrichtungen des Kessels geschlossen zu 
halien; der Dampfraum ist durch Offnen des Sicherheitsventiles oder anderer vorhandener 
Entlüstungsvorrichungen mit der äußeren Luft zu verbinden. Dichtungen sind während des 
Wheig ns en. 
Wasserstandsvorrichtungen sind vor und bei dem Auheizen zu prüfen, das Mano- 
meler i6Q * Zu beobachten. 
Belrieb des Kessels. 
8. Hähne und Ventile sind langsam zu öffnen und zu schließen. Besondere Sorgfalt 
ist bei der Bedienung von Ausblasevorrichlungen anzuwenden. 
Kalte Dampfleitungen — auch lüberhiher — dürsen nur langsam und unter ständiger 
utwasseomg angewärmt werden. 
Wasserstand soll möglichst gleichmäßig gehalten werden und darf nicht unter die 
Marle * Augeichten niedrigsten Standes sinken. 
Geschieht dies trotzdem in gefahrdrohender Weise, so ist der Kessel möglichst schnell ab- 
zulühlen. Zu diesem Zwecke sind beispielsweise bei Plaurosten die Feuerlüren zu ösfnen, bei 
Schräg-= und Treppenrosten Ssfnungen im Rost herzusiellen, bei Wanderrosten sind die Schau-
	        
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