Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsiebzigster Jahrgang. 1913. (74)

620 1913 
soweit sie nicht verbrannt werden. Da neuere Untersuchungen ergeben haben, daß 
das Formaldehydgas zwar ein brauchbares Desinfeltionsmittel ist, aber nur eine 
geringe Tiesenwirkung hat, wird bestimmt, daß die Desinfektion der unter II 
Ziffer 10 aufgeführten Gegenstände bei Tuberkulose ausschließlich in Dampf= 
apparaten zu erfolgen hat. 
Rudolstadt, den 2. Dezember 1913. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerium, 
Abteilung des Innern. 
Werner. 
  
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