Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundsiebzigster Jahrgang. 1914. (75)

Allgemeine 
technische 
Grundsäde für 
Azelyien · 
anlagen. 
204 1914 
mindestens 5 Meter um die Azetylenanlage liegenden Gebände oder Räume nebst 
deren Tür= und Fensteröffnungen ersichtlich sein. Die Beschreibung muß die Ein- 
richtung und die Betriebsweise des Apparats sowie die Art der Reinigung des 
Gases, bei Schneid= und Schweißapparaten auch die Einrichtung der Wasservorlage, 
erkennen lassen. 
Die gleiche Anzeige ist bei wesentlichen Anderungen der Apparate, ihres Auf- 
stellungsorts oder der nächsten Umgebung zu erstatten. Die für eine solche An- 
zeige erforderlichen Belege können sich auf die Abänderungen beschränken. 
Die Besiber beweglicher Apparate, deren Typ nach § 14 der Polizei-Verord- 
nung vom Ministerium zugelassen ist, erhalten auf Antrag zu den im § 27 an- 
gegebenen Zwecken eine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung unter Rückgabe 
der zweiten Ausfertigungen der Beschreibung und Zeichnung der Anlage. 
§2. 
Azetylenanlagen und Kalziumkarbidlager müssen den nachfolgenden Bestim- 
mungen und den anerkannten Regeln der Wissenschaft und Technik entsprechend 
ausgeführt werden. Als solche gelten bis auf weiteres die in der Anlage zu- 
sammengestellten Grundsäte. 
83. 
Die Herstellung und Aufbewahrung von Azetylen darf nicht in oder unter 
Räumen erfolgen, die häufig von Menschen betreten werden (vgl. jedoch 88 12 
und 14). Bei Aufstellung der Apparate ũber solchen Räumen muß der Fußboden 
wasserdicht sein. 
84. 
Am Entwickler jedes Azetylenapparats muß an leicht wahrnehmbarer Stelle 
ein Schild angebracht sein, welches den Namen oder die Firma und den Wohnort 
des Fabrikanten oder Lieferanten, das Jahr der Anfertigung, die laufende Fabri- 
kationsnummer, den nutbaren Inhalt des Gasbehälters (in Liter), die größte 
Dauerleistung in Stunden-Liter und gegebenenfalls die Nummer, unter der der 
Apparatentyp geprüft und vom Ministerium zugelassen ist, augibt. Bei Entwicklern, 
bei denen das Kalziumkarbid die Gasglocke belastet, ist serner das Höchstgewicht 
der zulässigen Gesamtbelastung anzugeben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.