Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundsiebzigster Jahrgang. 1914. (75)

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der ganzen Rohrleitung gestattet und leicht zugänglich vor dem Reiniger angebracht 
sein muß. 
Wird am Entwickler ein Absperrhahn vorgesehen, so muß dieser als Dreiweg- 
hahn derart ausgestattet werden, daß das im Entwickler nach seiner Abschaltung 
elwa noch entwickelte Gas durch eine Rohrleitung ins Freie geleitet wird. Bei 
Azetylenanlagen für Beleuchtungszwecke mit einer Stundenleistung von mindesleus 
3000 Liter Gas müssen Wäscher, Reinigeranlage, Trockuer, Stationsgasmesser, 
Druckregulator usw. mit vollkommenen Umgehnngsleitungen versehen sein. 
20. Durch die Art der Führung der Gaszuleitungs= und Abführungsrohre 
ist zu vermeiden, daß Verstopfungen der Gaswege, insbesondere durch Kondeus- 
wasser, eintreten können. Erforderlichenfalls sind Entwässerungsvorrichtungen vor- 
zusehen.
	        
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