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Nachweisung.
Die
hat für die Zeil vom bis
4 7v
Beilräge zur Indallden= und Hinterbliebenenversicherung eingehoben.
Hierfür ist on Vergiltung zu berechnen:
a) 4% Sea en Kr. Fsn I8 50% J— die Eirliehung
der Beit . .-- -
Gu
b) 1½% für die mit Ausstellung, —i und h
der Quiltungskarten verbundenen Geschäste *4 ’
(6 1455 Abs. 1 Nr. 1)
Summe: 7
Die Zahl der invalidenversicherungspflichligen Kassenmitglieder am
betrug:
*) Lier ist vom Vorsitzenden und Nechnungssührer unter Angabe von Ort und Datum zu be-
scheinigen, dab die den Beilrägen enlsprechenden Marken in die Quiltungskarten der Versicherken eingeklebt
worden fund.