Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsiebzigster Jahrgang. 1917. (78)

1917 - 
Gesetzsammlung 
für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. 
3. Stück vom Jahre 1917. 
Hochster *r beir. die Landes- Cheiubilönmsstisung 1210. S. 9. — Versassung 
-“ derselben. S. 10. 
  
VlI. Höchster Erlaß 
vom 19. Jannar 1917, 
betreffend die Landes-Ehejubiläumsstiftung 1916. 
Wir Oünther 
und 
Wir Auna Luise, 
von Gottes Gnaden Fürst und Fürstin zu Schwarzburg-Rudolstadt 
und Sondershausen, 
tun kund und zu wissen, daß Wir Uns bewogen gesunden haben, aus der Spende 
von 27362 JJ“, die Uns aus dem Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt anläßlich 
Unserer silbernen Hochzeit in so hochherziger Weise übergeben wurde, eine Stiftung 
zum Besten der Kriegskinder des Fürstentums zu gründen und dieser Stiiftung 
aus Unserer Schatulle den Betrag von 10 000J7, in Worten: Zehntausend Mark, 
zuzuweisen. 
Die Stiftung soll den Namen: 
„Landes-Ehejublläumsstiftung 1916 
für die Kriegskinder des Fürstentums 
Schwarzburg-Rudolstadt“ 
führen. 
Nähere Bestimmungen über die Stiftung werden noch erlassen. 
Ausgegeben in Rudolstadt am 3. März. * 
Jücht. Schwarzb-Rudolk. Cesesommlung I.XXVin.
	        
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