Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsiebzigster Jahrgang. 1917. (78)

1917 37 
Gesetzsammlung 
ftau das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. 
7. Stück vom Jahre 1917. 
  
Inhalt: — Erlaß betressend die Sufiuug einer — zur Verdieull= Medaille nd 
zur Anerlennungemedaille S. 37.— Ministerial-Bekanntmachung über die Vermeidung 
von Doppelbestenerungen bei der Heranziehung von Arbeitern zu direklen Kommunal- 
sieuern S. 38. 
& NXIX. Höchster Erlaß 
vom 21. August 1917, 
betreffend die Stiftung einer Spange zur Verdienst-Medaille und zur 
Anerkennungs-Medaille. 
Wir Günther, 
von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarzburg, Graf zu Hohnstein, 
Herr zu Arnstadt, Sondershausen, Leutenberg und Blankenburg, 
wollen, von dem Wunsche geleitet, denjenigen eine besondere Auszeichnung zu ver- 
leihen, die sich in der gegemwärtigen Kriegszeit durch treue Arbeit, gute Dienste 
oder sonst löbliche Leistungen um das Vaterland verdient gemacht haben, zu Unserer 
Verdienst-Medaille und zu Unserer Anerkennungs-Medaille eine Spange mit der Auf- 
schrift 1917 stiften. 
Die Spange wird in der Farbe der Medaille über derselben auf dem Bande 
getragen. 
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Fürst- 
lichen Insiegel. 
So geschehen 
Rudolstadt und Sondershausen, den 21. August 1917. 
Günther. 
(I. S.) Frhr. v. d. Recke. 
Ausgegeben in Rudolstadt am 21. August 1 
Fü#tl. Schwarzb.-Rudolst. Geehsommlung I.XXVII.
	        
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