Full text: Der Bundesrat als Rechtspflegeorgan des Reiches.

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Inhalt. 
  
A. Einleitung: Tätigkeit desBundesrats imallge- 
meinen. — Das Bundesgericht in Nordamerika 
und in der Schweiz. 
B. Ausführung: Der Bundesrat als Rechtspflege- 
organ des Reiches ist zuständig. 
l. nach Artikel 76 Abs. 1 der Reichsverfassung. 
1. materielle Voraussetzungen. 
. Begriff der Streitigkeit (positive \ oraussetzung) 
. zwischen Bundesstaaten, und zwar 
. verschiedenen . . 
. sofern dieselben nicht privatrechtlicher Natur 
und daher von den kompetenten Gerichts- 
behörden zu entscheiden sind (negative Vor- 
aussetzung) . 
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. formelle Voraussetzung: Anrufen des Bundesrats 
. Erledigungspflicht des Bundesrats. 
a. Der Begriff: erledigen 
b. Gütliche Beilegung des Streites — Entscheidu ung 
durch eine Austrägalinstanz . . . 
c. Entscheidung durch Spruch des Bundesrats . 
d. Unterwerfungspflicht des Bundesstaates 
II. nach Artikel 76 Abs.2 der Reichsverfassung. 
1. materielle Voraussetzungen. 
a. der Begriff: Verfassungsstreitigkeit - - - . 
b. Partei eines Verfassungsstreites . 
c. Gegenstand eines Verfassungsstreites 
d. die Verfassung des betreffenden Bundesstaates 
darf nicht eine Behörde zur Entscheidung 
derartiger Streitigkeiten bestimmt haben 
2. formelle Voraussetzung: Anrufen des Bundesrats 
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