Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

274 XII. 
Bekanntmachung. 
(Vom 20. März 1901.-, 
Die Ein= und Durchfuhr von Vieh aus der Schweiz betreffend. 
Nachdem die Maul= und Klauenseuche in dem schweizerischen Kanton Basel-Stadt 
wieder erloschen ist, wird das durch die Bekanntmachung vom 15. v. M. (Gesetzes= und Ver- 
ordnungsblatt Seite 85) diesem Kanton gegenüber erlassene Verbot mit sofortiger Wirkung 
aufgehoben. 
Das durch die genannte Bekanntmachung hinsichtlich des Kantons Basel-Landschaft 
erlassene Einfuhrverbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft. 
Karlsruhe, den 20. März 1901. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
Schenkel. 
Vdt. Dr. Paul. 
Druck und Verlag von Malsch & Vogel in Karleruhe.
	        
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