Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

428 XXVII. 
Muster 3 (zu § 17). 
Zeugniß 
der 
Prüfungskommission zu 
über die 
sibet Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung seitens des Studirenden 
der Medizin 
Dem Studirenden der Medizin. 
aus Hist bei der mit ihm abgehaltenen 
ersten Wieder- zweiten Wieder- 
— Vorprüfung holungsprüfung holungsprüfung 
Die en am...·.. am...... am 
r 5 ausweislich des beigefügten Zeugnisses (oder 
enu#te vn bei zweiler Wiederholung: der beigefügten 
"" auzheiun) »· Beugnisse) 
1. in der Anatomie die Censur: .. . 
2-»»Physivlvgic»» 
3. 7!" « Physik 1 11 « 
4., „ Chemie, „ l 
n.»»Zoologtc» » . 
6. „ „ Botanik „ „ 
lsomit die Gesammtcensur — ertheilt worden. 
(Falls der Studirende eine fernere Wiederholungsprüfung abzulegen hat, unter Fortfall von I Die 
Meldung zur Viederholungsprüfung m........ hatfmhestcnstmch 
undspatcstensbtszum.. ..zuc1folgrn) 
,dcn,.!s»". 1 
Der Vorsitzende der Prüfungskommission. 
(Siegel der Prüfungskommission.) (Name)
	        
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