148 XVII.
Bekanntmachung.
(Vom 29. Juli 1903.)
Anderung der Postordnung für das Deutsche Reich betreffend.
Die zu dem Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871
erlassene und unterm 22. März 1900 (Seite 469 des Gesetzes= und Verordnungsblattes)
bekannt gegebene Postordnung vom 20. März 1900 hat durch Verordnung vom 25. d. M.
eine Abänderung erfahren. Diese Verordnung wird nachstehend zur öffentlichen Kenntnis
gebracht.
Karlsruhe, den 29. Juli 1903.
Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten.
von Brauer.
Vdt. Dr. Pfefferle.
Berlin, W. 66, den 25. Juli 1903.
Anderung der Postordnung vom 20. März 1900.
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom
28. Oktober 1871 wird die Postordnung vom 20. März 1900, wie folgt, geändert:
Hinter § 70 ist folgender neue Paragraph einzuschalten:
§ 70a. „Rohrpostbeförderung.“
Die Bedingungen für die Benutzung der Nohrpost werden durch eine besondere Rohrpost-
ordnung festgesetzt.
Die Anderung tritt mit dem 1. August 1903 in Kraft.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Kraetke.