Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1904. (36)

476 XXXII. 
Die Beobachter bei den meteorologischen Stationen. Die Verwaltungsräte und Ver— 
walter (Verrechner) nachgenannter Stiftungen: Des Kreisunterstützungsfonds in 
Freiburg, der vereinigten Stiftungenverwaltung Baden, der Milder-Stiftungenverwaltung Bruchsal, 
der vereinigten Stiftungenverwaltung Karlsruhe, der vereinigten Stiftungenverwaltung Mann- 
heim, der Großherzog Friedrich-Jubiläums-Stiftung Karlsruhe, der Ernst Malerschen Stiftung 
daselbst, der General Gmelinschen Stiftung daselbst, der Freiherrlich von Gemmingen-Gutten- 
bergschen Fideikommiß= und eventuellen Stiftung für ein adeliges Damen-Stift in Sinsheim, 
der Freiherrlich von Ulmerschen Stiftung in Weinheim, der Distriktsstiftungen in Konstanz, 
der Distriktsstiftungen in Wertheim, des Albert-Karolinen-Stifts in Freiburg, des adeligen 
Damen-Stifts in Karlsruhe und des Hospitalfonds in Tauberbischofsheim. 
III. Im Verwaltungskreise des Ministeriums der Finanzen: 
Die Finanzinspektoren. Die Steuerinspektoren. Die Güteraufseher. Die Forsttaxatoren. 
Die Forstgeometer. Die Forstwarte und Waldhüter. Die Grenzkontrolleure. Die Steuer- 
kontrolleure. Die Revisionsbeamten für die Tabaksteuer. Die Steueraufseher.
	        
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