Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1904. (36)

VI. 31 
Auf dieser Stufe sind die Zöglinge auch in den Schulbetrieb einzuführen und zur selb- 
ständigen Unterrichtserteilung zu befähigen. 
Zu diesem Zwecke sollen sie bereits im zweiten Halbjahre des vorletzten Kurses nach 
vorausgegangener kurzer Belehrung über die Form der Fragestellung und Antwort, sowie 
über den Gang der Katechese einige Musterlektionen in der mit der Anstalt verbundenen 
Übungsschule hören. 
In den ersten Wochen des obersten Kurses hat dann jeder Zögling in Gegenwart des 
Klassenlehrers der Ubungsschule und des Fachlehrers einige Lehrversuche zu machen, woran 
sich jedesmal eine eingehende Besprechung anschließt. 
Hierauf folgen selbständige Unterrichtsübungen. Dieselben gehen bis zum Ende des 
Schuljahres und erstrecken sich für jeden Zögling soweit tunlich auf sämtliche Unterrichts- 
gegenstände der Übungsschule. Am Schlusse jeder Woche findet eine Besprechung statt, wobei 
außer dem Klassen= und Fachlehrer auch die Zöglinge, die dem Unterricht als Zuhörer an- 
gewohnt hatten, zum Worte kommen sollen. 
Eine gewissenhafte schriftliche Vorbereitung ist nicht nur für die Lehrversuche, sondern 
auch für die zusammenhängende Unterrichtserteilung zu fordern. 
§ 2. 
Religion. 
Der Lehrplan für den Religionsunterricht wird von der betreffenden obersten Kirchen- 
behörde festgestellt und vom Oberschulrate den Anstalten zur Nachachtung bekannt gegeben. 
Stundenzahl: 3 in I bis IV, 2 in V und VI. 
83. 
Deutsche Sprache. 
Kurs I. Lesen und Erklären von Stücken des amtlichen Lesebuchs für die Fortbildungs- 
schulen. Die griechischen Heldensagen. Leichtere Gedichte. Vortrag. 
Der einfache Satz. Aus der Wortlehre das Hauptwort, Beiwort, Zahlwort und Fürwort. 
Aufsätze erzählenden und beschreibenden Inhaltes. Geschäftsaufsätze u. s. w. wie in der 
Fortbildungsschule. Orthographische Diktate. 
Kurs ll. Lesen von Musterstücken in ungebundener und gebundener Rede. Abschnitte 
aus Homer in guter Übersetzung. Vortrag. 
Der zusammengesetzte Satz. Abschluß der Wortlehre. 
Aufsätze: Erzählungen, Beschreibungen, Schilderungen, Erklärungen von Sprichwörtern. 
Kurs III. Die großen germanischen Sagenkreise. In neuhochdeutscher übertragung: 
Nibelungen= und Gudrunlied, Proben aus der höfischen Epik und Lyrik. Balladen und 
Romanzen. Die Dichtungsformen. Vortrag. 
Wortbildungslehre. Wortfamilien. Wiederholung der Satz= und Wortlehre. 
Aufsätze im Anschlusse an den Unterricht und das Schulleben.
	        
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