Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

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— M 
Zu g 116 der Stift. R.A. 
Buchungsordnung 
für 
die Rechnungen der weltlichen Ortsstiftungen 
mit 
Erläuterungen und Gebrauchsvorschriften. 
Einnahme. 
I. Von früheren Jahren. 
Kassenvorrat. 
Der beim Abschluß der vorigen Rechnung verbliebene rechnungsmäßige Kassenrest. 
Rückstände. 
Hier sind, nach Schuldnern alphabetisch geordnet, je mit kurzer Bezeichnung des 
Rechtsgrunds der Schuld und unter Hinweisung auf die Seite der vorigen Rechnung, 
diejenigen Einnahmeposten vorzutragen, welche unter Rechnungsabteilung 1, II und III der 
Vorrechnung im Rest verblieben sind. 
Die Zinsrückstände werden hier nur insgesamt vorgetragen. — Vergleiche Abteilung 1I 
&§ 7 der Einnahme. — 
II. Laufende Einnahmen. 
Diese Rechnungsabteilung umfaßt die nachverzeichneten Einnahmen, soweit sie gleich- 
viel ob früheren Jahren oder der laufenden Rechnungsperiode angehörend — im Laufe der 
letzteren festgestellt wurden. 
Ihr Gesamtergebnis stellt den Rohertrag der Stiftung für die Rechnungs- 
periode dar. 
Von Gebäuden. 
Nachweis des Vermögens: 
Zunächst werden innerhalb Linie die eigentümlichen Gebäulichkeiten der Stiftung mit 
Einschluß jener, welche mit Gütern zusammen verpachtet sind Abteilung 11 84 
nach Gemarkungen alphabetisch geordnet, aufgezählt und nach Bestandteilen, Beschaffenheit, 
Bestimmung und Verwendung je unter Beifügung des Steueranschlags mit Einschluß des 
Anschlags etwaiger Grundlasten und des Feuerversicherungsanschlags beschrieben.
	        
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