Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

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IX. 
Auslagen für Dritte, wie z. B. Gefällbetreibungs= und Prozeßkosten, deren Wieder- 
ersatz in Aussicht steht; 
Zinsvergütungen, welche beim Ankauf von Schuldverschreibungen auf den Inhaber 
für die Zeit vom letzten Verfalltag bis zum Kauftag etwa bezahlt werden müssen und 
dann bei der nächsten Zinserhebung zum Ersatz kommen — vergleiche Abteilung II §7—: 
auf fremde Rechnung zu erhebende und an die betreffenden Kassen oder Personen 
abzuliefernde Einnahmen, wie z. B. Anteile der Versicherten an den Beiträgen zur Arbeiter- 
versicherung oder infolge gerichtlicher Verfügung zugunsten Dritter zu machende Gehaltsabzüge; 
die Einnahmen und Ausgaben infolge des Wiederersatzes von Beträgen, welche in 
der gleichen Rechnungsperiode zu viel bezahlt oder erhoben wurden 2c. 
Vorschüsse des Rechners und andere sogenannte Vorschüsse, welche sich nicht als Voraus- 
empfänge oder Vorauszahlungen auf künftige Guthaben und Schuldigkeiten darstellen, sind, 
auch wenn eine Verzinsung nicht bedungen ist, als aufgenommene beziehungsweise an- 
gelegte Kapitalien unter Rechnungsabteilung IV zu buchen. 
Ausgleichungsposten. 
Hierher kommen die Einnahmen und Ausgaben zur Ausgleichung irriger Einträge 
im Kassenbuch. 
Einnahmen und Ausgaben, welche überhaupt nicht vollzogen und daher aus dem 
Kassenbuch durch Wiederverausgabung oder Wiedervereinnahmung beseitigt wurden, sind 
auch hier nach ihrem ganzen Betrage in Ausgabe und Einnahme durchzuführen. Ganz 
ebenso werden hier zu hoch gebuchte Beträge in Einnahme und Ausgabe durchgeführt. 
IV. Grundstockseinnahmen. 
Diese Rechnungsabteilung enthält sowohl 
1. die in der vorigen Rechnung im Rest verbliebenen, als 
2. die im Laufe der Rechnungsperiode nen festgestellten hierher gehörigen Einnahmen, 
welche in den nachfolgenden Unterabschnitten bezeichnet sind. Um die Einnahmen 
in dieser Richtung zu unterscheiden, werden solche unter jedem Unterabschnitt in 
zwei Unterabteilungen: 
1. aus voriger Rechnung, 
2. vom laufenden Jahre 
vorgetragen — die verzinslichen Posten der §§ 14, 15 und 16 jedoch nur insgesamt. 
Vergleiche Abteilung 11 § 7 der Einnahme. 
Darlehenskapitalien. 
Ablösungskapitalien. 
Erlös aus Gebänden und Grundstücken. 
(Auch Erlöse aus Waldausstockungen und außerordentlichen Holzhieben.)
	        
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