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IX. 255
Aufgenommene Kapitalien.
Begreift sowohl verzinsliche Aufnahmen als unverzinsliche Vorschüsse (vergleiche
Abteilung II 8 12) und in barem Geld gestellte Sicherheiten.
Jeder hierher gehörige Einnahmeposten ist sogleich in das entsprechende Ausgabe-
Soll aufzunehmen, weshalb vom laufenden Jahre das Soll unter Rechnungsabteilung IV.
§ 17 und § 51 fortwährend gleich sein muß.
Schenkungen und Vermächtnisse; Einkaufspreise für Verpfründungen.
Schenkungen und Vermächtnisse, welche von den Schenk= oder Vermächtnisgebern zur
alsbaldigen Verwendung bestimmt wurden, gehören unter Abteilung II § 9d.
Die Stiftungsbehörde kann Einkaufspreise für Verpfründungen auch als aufgenommene
Schuldkapitalien verrechnen lassen. Jährlich ist dann das auf ein Jahr der wahrscheinlichen
Lebensdauer des Pfründnehmers berechnete Betreffnis, bei seinem Ableben ein etwaiger
Rest des Pfründkapitals unter IV § 51 in das Hat der Ausgabe und unter I1 § 8 in
das Hat der Einnahme zu stellen.
Sonstige Einnahmen für den Vermögensstock.
Alle unter den übrigen Unterabschnitten nicht namhaft gemachten Grundstockseinnahmen,
wie z. B. Beiträge junger Bürger, durch Veräußerung oder bei der Ziehung von Wert-
papieren gemachte Gewinne und anderes.
Ausgabe.
1. Von früheren Jahren.
Rückstände.
Die in der vorigen Rechnung unter Rechuungsabteilung I, II und III im Reste
laufenden Ausgabeposten werden hier eingetragen. Kommt ein solcher Posten in Abgang,
so ist er hier in das „Hat“ zu stellen und zur Ausgleichung unter Abteilung II § 11
der Einnahme zu vereinnahmen.
II. Laufende Ausgaben.
Umfaßt die nachverzeichneten Ausgaben, soweit dieselben — gleichviel ob früheren
Jahren oder der laufenden Rechnungsperiode angehörend — im Laufe der letzteren fest-
gestellt werden.
A. (Lasten und Berwaltungskosten.
Offentliche Abgaben.
Teilunterabschnitte:
a. Staatssteuern, allgemeine Kirchensteuern.
b. Gemeinde-, Bezirks= und Kreisumlagen.
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