Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

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28. 
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IX. 257 
Für Verwaltungsgebäude. 
Aufwand für diejenigen Gebäulichkeiten samt Zubehör, welche dazu bestimmt sind, der 
Stiftung einen Ertrag zu liefern oder als Geschäftsraum und Wohnung für das Verwal- 
tungspersonal zu dienen. 
Teilunterabschnitte: 
a. Bauunterhaltungskosten. 
b. Sonstiger Aufwand. 
(Kosten der Vermietung und allenfallsige besondere Kosten für Reinigung und In- 
standhaltung des Platzes, Wasserzins und dergleichen.) 
Für landwirtschaftliche Grundstücke. 
Aufwand für Bewirtschaftung und Verpachtung der landwirtschaftlichen Grundstücke. 
Aufwendungen bei der Veräußerung der Erträgnisse (überall mit Einschluß etwaiger Gebühren 
und Reisekosten des Verwaltungspersonals). 
Teilunterabschnitte: 
a. Für verpachtete Güter. 
b. Für in Selbstbewirtschaftung stehende Güter. 
cc. Allgemeiner Aufwand für Gutsaufsicht 2c. 
Für Waldungen. 
Aufwand wie bei § 8, aber mit folgenden Teilunterabschnitten: 
a. Beförsterungs= und Hutkosten. 
b. Für Kulturen und Weganlagen, auch Vermessung und Grenz- 
berichtigung. 
c. Für Zurichtung der Walderzeugnisse. 
d. Für Veräußerung der Walderzeugnisse. 
Für Aufbewahrung und Veräußerung der Naturerzeunnisse. 
Teilunterabschnitte: 
a. Speicherkosten.] Bezüge der Mitterer, Küfer und der zu Speicher= und Keller- 
b. Kellerkosten. rbeiten gebrauchten Taglöhner, Aufwand für Speicher= und 
Kellergeräte und Stoffe jeder Art, Miete für Speicher und Keller 2c. 
c. Veräußerungs= und sonstige Kosten. 
Allgemeiner Verwaltungsaufwand. 
a. Für die Verwaltungsbehörde. 
(Etwaige Gehalte (mit Ausnahme der Gehalte des Rechners und der Rechuers- 
gehilfen!, Bauschvergütungen und Auslagen für Kanzleibedürfnisse aller Art, als 
Schreib= und Packstoffe, Dienstblätter, Stiftungsschrank, Bedienung 2c.)
	        
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