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39.
40.
41.
4.
IX.
Für Anstaltsgebände.
Umfaßt den Aufwand wie bei § 33.
Für innere Bedürfnisse der Anstalt.
Teilnnterabschnitte:
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Für Hauseinrichtungsgegenstände.
(Aufwand für Anschaffung, Unterhaltung und Reinigung von:
aa. Schreinwerk, Haus-, Zimmer-, Küchen-, Keller-, Speise-, Trink-, Wasch= und
Putzgeräten,
bb. Bettung und Weißzeng.)
. Für Bekleidung.
(Aufwand für Anschaffung, Unterhaltung und Reinigung von Leibweißzeng, Schuh-
werk und anderen Bekleidungsstücken aller Art und zwar für Stoffe sowohl als
für Arbeitslohn.)
vl. Für Heizung und Beleuchtung.
(Aufwand wie bei § 34 Buchstabe c.)
Für Verpflegung, und zwar:
an. Aufwand für Lebensmittel.
(Kosten der Anschaffung von Lebensmittelstoffen aller Art und der Zubereitung
derselben zu Speisen und Getränken für die Pfleglinge und das sonst noch
zur Beköstigung berechtigte Personal.)
bb. Aufwand für Haustiere.
(Kosten der Anschaffung und Unterhaltung von Milchkühen, Schweinen,
Hühnern 2c.)
Krankheitskosten.
(Arzneien, Heilmittel, Heilgeräte, ärztliche und wundärztliche Gebühren, etwaige
besondere Kosten für Krankenwartung 2c.)
. Beerdigungskosten.
Sonstiger Anstaltsaufwand.
(Etwaige besondere Kosten für Seelsorge der Pfleglinge, Handgeld oder Auslagen
für kleinere Bedürfnisse derselben und des Anstaltspersonals, wie Seife, Bücher,
Schreibbedürfnisse 2rc.)
Allgemeine Beiträge zu Heil= und Pflegeanstalten.
Vorübergehende oder ständige Beiträge, welche an die Kassen solcher Anstalten zu
irgend welchen Zwecken und namentlich auch für die Aufnahme und Verpflegung bestimmter
Personen geleistet werden.
Abschnitt 4. Für Armenunterstützung.
Hierher gehört der Aufwand für die nicht schon in den vorausgegangenen Unter-
abschnitten begriffenen Armennnterstützungen jeder Art, gleichviel ob sie aus besonderen